IT Dienstleister und deren Verantwortung für Green Computing

IT Dienstleister, wie zum Beispiel ein lokaler EDV Dienstleister erfüllen schon deshalb eher einige Anforderungen an green computing, weil in der Regel deren Mitarbeiter und Servicepersonal nicht sehr lange Anfahrtswege oder gar Flüge benötigen, wenn ein vor Ort Termin notwendig sein sollte. Natürlich bieten nahezu alle IT Dienstleister egal ob im Windows, Android oder Unix Umfeld Remote Support Lösungen an, aber nicht jedes Problem läßt sich online lösen.

Beispiel Service Kiosk IT Consulting GmbH ein Systemhaus mit Sitz in Stuttgart

Dieser vorwiegend lokal tätige EDV Dienstleister ist sowohl in der Lage individuelle IT Projekte zu stemmen, als auch Standardsoftware wie z. B. Microsoftprodukte kompetent zu untersützten. Zwar gibt es in dieser Region genügend überregional tätige IT Unternehmen, wie etwa die IBM oder Siemens, um nur zwei zu nennen, aber Größe und globale Einsatzmöglichkeiten sind eben nicht immer gefragt. Dies zeigt auch die beeindruckende Referenzliste der Service Kiosk TI Consulting GmbH. Oft ist es die individuelle Kenntnis des jeweiligen Supportmitarbeiters oder die schnelle Verfügbarkeit aufgrund regionaler Nähe, die den entscheidenden Vorteil für den Kunden ausmacht.

Gerade auch be Auswahl und Beschaffung von Hardware aller Art ist die regionale Nähe des IT Dienstleister im Hinblick auf kurze Lieferzeiten und schnellem vor Ort Support ein wesentlicher Vorteil für den Kunden. Die erworbenen Geräte sind eben nicht rund um den Globus unterwegs, bis diese beim Kunden installiert werden, sondern werden vom Systemhaus direkt angeliefert. Die Beschaffung kann somit im Bedarfsfall innerhalb 24 Stunden erfolgen.

Anfahrtskosten innerhalb des regionalen Einsatzgebietes zum Festpreis

Auch ein Besuch vor Ort ist aufgrund der regionalen Nähe kein Problem: Von Firmensitz des Dienstleisters zwischen Stuttgart Mitte und Stuttgart West erreicht dieser ein  Unternehmen in wenigen Minuten und das zum Festpreis. Der carbon footprint für eine durchgeführte vor Ort Serviceleistung ist in diesem Fall vertretbar.