Solarförderung

Solarförderung in Deutschland für 2010

Degressions- und Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie nach den §§ 32 und 33 EEG für das Jahr 2010:

 

PhotovoltaikanlagenleistungVergütung der Anlage nachDegressionssatz Vergütungssatz für das Jahr 2010
Photovoltaik < 30kW§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 939,14
Photovoltaik >30kW und < 100 kW§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG 937,23
Photovoltaik >100 kW und < 1000 kW§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG1135,23
Photovoltaik > 1000 kW§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG1129,37
Photovoltaik Bonus Eigenverbrauch§ 33 Abs. 2 EEG 922,76
Photovoltaik Freifläche§ 32 EEG1128,43

Erläuterung zur Tabelle Einspeisevergütung 2010:

Die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze ist nach den Vorgaben in § 20 Abs. 2a

S. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Nr. 8 EEG erfolgt.

Nach § 20 Abs. 2 Nr. 8 EEG beträgt der Prozentsatz, um den die Vergütungen jährlich sinken, für Strom aus solarer Strahlungsenergie

– aus Anlagen nach § 32 im Jahr 2010: 10,0 Prozent

– aus Anlagen nach § 33

o bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt im Jahr 2010: 8,0 Prozent

o ab einer Leistung von 100 Kilowatt im Jahr 2010: 10,0 Prozent.

Diese Prozentsätze erhöhen sich gemäß § 20 Abs. 2a S. 1 EEG um 1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen im Jahr 2009 1.500 Megawatt übersteigt. Dieser Wert wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 überschritten.

Da die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber erst seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet waren, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Anlage zu melden, lagen zum 30. September 2009 von diesen nur Angaben für neun Monate vor. Um dennoch zwölf Monate in die Bildung der Summe der Leistung einfließen zu lassen, hat die Bundesnetzagentur zusätzlich Daten der Monate Oktober bis Dezember 2008 berücksichtigt. Diese Daten wurden von den Verteilnetzbetreibern im Zusammenhang mit der Überwachung des Wälzungsmechanismus gemäß § 51 Abs. 1 i.V.m. § 47 EEG für das Jahr 2008 an die Bundesnetzagentur übermittelt.

Daraus ergeben sich folgende Werte:

Summe der Leistung der der Bundesnetzagentur vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 nach § 16 Abs. 2 S. 2 EEG gemeldeten Anlagen in MW: 1.470,829.

Summe der Leistung der vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2008 in Betrieb gegangenen Photovoltaikanlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten, gemäß Angaben der Verteilnetzbetreiber in MW: 868,786.

Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Leistung vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 in MW: 2.339,615.

Damit ist der Schwellenwert von 1.500 MW überschritten, und es ergeben sich die in obiger Tabelle aufgeführten Degressions- und Vergütungssätze.

Bonn, den 19. Oktober 2009